Dargestellt werden soll hier Aufbau, Organisation und Umsetzung eines Sächsischen Anonymen Behandlungsscheines (SABS). Struktur und Organisation des zu gründenden SABS haben dabei starke Ähnlichkeit mit bestehenden Projekten in anderen Bundesländern.

Clearingstelle

Kernstück ist eine Clearingstelle, deren Aufgabe es ist, Patient*innen bei der möglichen (Wieder-)Aufnahme eines regulären Krankenversicherungsverhältnisses und gegebenenfalls bei der Suche nach dem zuständigen Kostenträger zu unterstützen. Während die Vergabe von ABS ein geeignetes Mittel ist, um akut benötige Behandlungen sicherzustellen und Chronifizierungen sowie teure Notfallbehandlungen zu vermeiden, ist es langfristig im größten Interesse aller Beteiligten, eine reguläre Versorgung zu ermöglichen. Die Clearingstelle ist durch Sozialarbeiter*innen besetzt, die Versicherungsklärung übernehmen und Klient*innen gegebenenfalls dabei unterstützen, entstehende oder bereits entstandene Behandlungskosten bei den zuständigen Stellen einzufordern (z.B. Auslandskrankenversicherungen oder zuständigen Sozialämtern). Hierzu gehört auch das Eingehen auf soziale und gesetzliche Hintergründe, die mit dem Bestehen einer Krankenversicherung zusammenhängen. Essentiell für diese Arbeit ist ein gutes Netzwerk von kompetenten lokalen Beratungsstellen, um bei psychosozialem oder juristischem Beratungsbedarf, der über den Fokus und die Expertise des Projektes hinausgeht, an andere qualifizierte Stellen weitervermitteln zu können.

Vergabestellen

Als zweiten Teil umfasst das Projekt Vergabestellen, in denen ABS an bedürftige Patient*innen ausgehändigt werden. In Flächenstaaten wie Sachsen ist es entscheidend, dass diese in allen Teilen des Bundeslandes gut erreichbar sind. Da die Ausgabe der ABS aus Sparsamkeitsgründen nur an den Sprechstundenorten des Projektes durch eine eigene Ärzt*in erfolgen kann, wird diese Aufgabe an den anderen Standorten durch Vertrauensärzt*innen übernommen, welche in der Regel niedergelassene Ärzt*innen sind. Die Vertrauensärzt*innen führen auch die vorangehenden medizinischen Untersuchungen und Anamnesen durch und sind für die fachliche Indikationsstellung zuständig. Sie erhalten für jede ABS-Ausgabe sowie jede durchgeführte Untersuchung eine Aufwandsentschädigung. Mit dem ABS können die Patient*innen reguläre Leistungserbringer*innen wie Fachärzt*innen aufsuchen, welche die entstehenden Kosten über dasselbe Dokument abrechnen. Die Vermittlung erfolgt pseudonymisiert, da das Angebot andernfalls vor dem Hintergrund ungünstiger rechtlicher Regelungen in der großen Mehrheit der Fälle nicht angenommen wird.

Niedrigschwelligkeit

Weitere große Vorteile der Versorgung mittels ABS sind die Niedrigschwelligkeit für Patient*innen, die regelhafte Anbindung an das Clearingverfahren sowie die unkomplizierte Abrechnung für Praxen und Kliniken. Analog zum Anonymen Behandlungsschein gibt es Abrechnungsscheine für Apothekenrezepte und Sprachmittlungsscheine, die bis zu einer festgelegten Höhe überall eingelöst und zur Abrechnung verwendet werden können. Die Abrechnung sowie die nachträgliche Prüfung der medizinischen, pharmazeutischen und sprachmittlerischen Leistungen erfolgt am Hauptsitz des Projektes.

Projektkoordination

Neben medizinischem Personal in den Vergabestellen und Sozialarbeiter*innen in der Clearingstelle beschäftigt sich eine Projektkoordinator*in mit dem Auf- und Ausbau des Projektes, dessen Monitoring und Evaluation, dem Berichtswesen, der Öffentlichkeitsarbeit wie auch mit der Kommunikation mit dem Freistaat sowie Ämtern von Landkreisen und kreisfreien Städten. Aufgrund der Größe des Projektes ist außerdem die Einstellung einer Verwaltungskraft nötig.

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